Überlegungen zum Bau behindertengerechter Rampen bei Bahnsteigzugängen


 
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Für die Akzeptanz von Bussen und Bahnen ist ein behindetengerechter Zugang erforderlich. Kernelemente sind dabei
 

    1.    Zugang zum Bahnhof oder zur Haltestelle
    2.    Bahnsteigzugang
    3.    Zugang Fahrzeug
    4.    Bewegungsmöglichkeit  innerhalb des Fahrzeuges
Die nachfolgenden Absätze behandeln den Punkt "Bahnsteigzugang".

Derzeit ist es die Forderung von Aufsichts- und Genehmigungsbehörden, dass der Zugang zu Bahnsteigen über Rampen oder Aufzüge zu erfolgen hat. Dabei wird Bezug genommen auf die DIN 18024-2. Darin werden Rampenneigungen von maximal 6 % mit 1,5 m langen ebenen Zwischenpodesten alle 6 m gefordert. Die DIN bezieht sich jedoch auf Gebäude und seinen Zugang, nicht auf öffentliche Verkehrsanlagen. Bei Eisenbahnen liegen die Gleise oft auf Dämmen oder in Einschnitten, woraus sich Höhenunterschiede von ca. 4,5 - 7 m in Abhängigkeit vom Gelände bei Personenüber- oder Unterführungen möglich sind. Daraus ergeben sich im günstigsten Fall Rampenlängen von mindestens 100 m. In Tabelle 1 ist dargestellt, wie sich die Kosten für die Rampen bei unterschiedlichen Ausführungen darstellen. Dabei kann bei einer Dammlage die Rampe teurer werden als der eigentliche Bahnsteig. Ein Aufzug kommt als Lösung aufgrund des Aufwandes bei Investition, Wartung und Sicherheit auf regionalen Stationen kaum in Betracht. Lange Rampen erschweren die Akzeptanz, was zusätzlich Treppen erfordert, bzw. gerade jugendliche Fahrgäste zu einer Mißachtung vorgegebener Zugänge veranlasst zum Problem unkontrollierte Gleisquerungen und dem damit verbundenen Gefahrenpotential führt.

Es wird daher vorgeschlagen, sich an den pragmatischeren Ansätzen der Nachbarländer zu orientieren. Dort sind, z.B. in der Schweiz, bei Bahnsteigzugängen Rampenneigungen mit 10 % ohne Podeste zugelassen (siehe Abbildung 1). Damit können nicht nur die Kosten eingespart (halbiert!), sondern insbesondere die Nutzung für andere Verkehrsteilnehmer, z.B. ältere Menschen, Kleinkinder, Kinderwagen und gehbehinderte Bürger insgesamt der Zugang verbessert werden. Es kann nicht nur daran liegen, dass die Schweizer (und auch die Österreicher) ein eingesessenes Bergvolk sind und keine Steigungen scheuen, auch Elektrorollstühle sind an Schweizer Bahnhöfen Alltag (im Gegensatz zu Deutschland).

Die vorliegende Argumentation soll dazu dienen, das Thema pragmatischer anzugehen.
 
 


Modellrechnung für behindertengerechte Rampen als Bahnsteigzugang - tatsächlich Kosten sind im Einzelfall zu ermitteln -
Längsneigung Rampe [%] Rampenlänge bei Höhendifferenz h=4,5 m [m]  Erforderliche Anzahl an Zwischenpodesten (l=1,5) nach DIN 18024-2 Gesamtlänge [m] Verhältnis der Lösungen zueinander Herstellungskosten beispielhaft pro Rampe (2 m Breite à 2.000 DM/m²) [DM] Herstellungskosten beispielhaft 2 Rampen mit 2 Bahnsteigkanten (2 m Breite à 2.000 DM/m²) [DM] Bewertung
6 75 75 1,67 300.000 600.000 vorschriftengerecht
6 75 12 93 2,07 372.000 744.000
8 56,25 56,25 1,25 225.000 450.000 Empfehlung
8 56,25 9 69,75 1,55 279.000 558.000
10 45 45 1 180.000 360.000 wirtschaftlich
10 45 7 55,5 1,23 222.000 444.000
Minimaler Wert 2 Kanten [DM] 360.000
Maximaler Wert 2 Kanten [DM] 744.000
Delta-Wert 2 Kanten [DM] bei Anwendung DIN 18024-2 384.000
Tabelle 1:    Übersicht Kosten behindertengerechter Rampen zum Bahnsteig
 
 

Abbildung 1:    Bahnsteigrampe Kreuzlingen (CH)
 
 
 

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Stand: 10.06.2001