| Ein Blick in die
ICAO-Karten zeigt, dass es in Deutschland von Sperrgebieten nur
so wimmelt. Gemeint sind hier konkret und richtig ausgedrückt
Gebiete mit Flugbeschränkungen - "ED-R". Sie sind
meist an neuralgischen Punkten wie Truppenübungsplätze (ED-R
136, Gebiet des größten Truppenübungsplatzes in Europa
Grafenwöhr), an Schießplätzen oder Kernkraftwerken eingerichtet. Aber auch über dem Regierungsviertel in Berlin,
ja sogar über der Wartburg in Thüringen existieren solche
Flugbeschränkungen.
Solche Gebiete sind nicht immer
von Dauer. Wer seine Unterlagen, sprich ICAO-Karten aktuell
hält, ist fast immer auf dem Laufenden. Aber es können auch
während des Jahres Neue eingerichtet werden. Beispiel hierfür
waren die Beschränkungen anlässlich der Fußball EM in
Österreich und der Schweiz. Aber auch Deutschland hat bei der
Fußball WM 2006 tageweise um die Stadien Flugbeschränkungen
erlassen.
Bekannt gemacht werden sie in den
Nachrichten für Luftfahrer (NfL), aber auch die FIS und die AIS
geben Auskunft. Flugbeschränkungsgebiete dienen dazu, Gefahren
abzuwehren und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten,
wie es im Amtsdeutsch formuliert wird.
Wie genau muss
man diese Beschränkungen einhalten? Was droht bei Missachtung?
Viele Zuwiderhandlungen in der
Luftfahrt werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Nicht so bei
ED-R Verstößen. Nach § 62 LuftVG handelt es sich hier um eine
Straftat, also ein erhebliches Vergehen. Geahndet wird so was
immer mit einer empfindlichen Geldstrafe. Es können aber auch
bis zu zwei Jahre Gefängnis verhängt werden.
| Von
dieser Stadt gibt es so gut wie keine Luftaufnahmen. Was
liegt also näher, als näher ran fliegen und welche
machen. Zugegeben die öden Flächen im Hintergrund wird
man nicht überfliegen. Das ist militärisches
Übungsgelände und ist nicht zu übersehen.

Auch wenn
"die " noch so krumm schießen, über der Stadt
sollte man nicht gefährdet sein. Ein teuerer Irrtum
in jeder Hinsicht!
Also
schön Abstand halten und das Tele benutzen. |
Ein
genauer Blick in die ICAO-Karte belegt eindeutig: Die
Stadt Auerbach liegt voll in der
Flugbeschränkungszone ED-R 136 des Truppenübungsplatzes
Grafenwöhr.

Sehen von
oben schon beeindruckend aus und ein Flug durch die
Dampfwolke über dem Kühlturm ist schon was Besonderes.
Das konnte man früher machen. Heute ist deutlicher
vertikaler und horizontaler Abstand um Atomkraftwerke
angesagt. |
Kann der Pilot Fahrlässigkeit
geltend machen, kommt er mit 6 Monaten Knast davon. Aber
immerhin noch 180 Tagessätze an Geldstrafe können leicht ein
halben Jahreseinkommen ausmachen. Doch so eine Fahrlässigkeit gibt
es in der Praxis eigentlich nicht. Schlechtes Wetter - das muss
der Pilot bei seiner Flugplanung schon einbeziehen. Wer da die
Orientierung verliert, ist eben selber schuld.
Einzige Konsequenz: Bei der
Planung von Überlandflügen - besonders mit "motorlosem
Fluggerät" - genau den Flugweg studieren. Ein Dummkopf,
der seinen Flug für einen Wettbewerb auch noch einreicht,
obwohl waypoints genau in Flugbeschränkungsgebieten liegen.
Mehr theoretisch
ist die Möglichkeit, sich über die zuständige FIS per Funk
eine Freigabe zu holen. Als Ultraleichter können Sie sich die
Mühe gleich sparen. Aussichtslos!
Siehe dazu auch das Thema: Notlandung
- überall erlaubt?
Juli 2008 |