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Sperrgebiete

Ein Blick in die ICAO-Karten zeigt, dass es in Deutschland von Sperrgebieten nur so wimmelt. Gemeint sind hier konkret und richtig ausgedrückt Gebiete mit Flugbeschränkungen - "ED-R". Sie sind meist an neuralgischen Punkten wie Truppenübungsplätze (ED-R 136, Gebiet des größten Truppenübungsplatzes in Europa Grafenwöhr), an Schießplätzen oder Kernkraftwerken eingerichtet. Aber auch über dem Regierungsviertel in Berlin, ja sogar über der Wartburg in Thüringen existieren solche Flugbeschränkungen.

Solche Gebiete sind nicht immer von Dauer. Wer seine Unterlagen, sprich ICAO-Karten aktuell hält, ist fast immer auf dem Laufenden. Aber es können auch während des Jahres Neue eingerichtet werden. Beispiel hierfür waren die Beschränkungen anlässlich der Fußball EM in Österreich und der Schweiz. Aber auch Deutschland hat bei der Fußball WM 2006 tageweise um die Stadien Flugbeschränkungen erlassen.

Bekannt gemacht werden sie in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL), aber auch die FIS und die AIS geben Auskunft. Flugbeschränkungsgebiete dienen dazu, Gefahren abzuwehren und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, wie es im Amtsdeutsch formuliert wird.

Wie genau muss man diese Beschränkungen einhalten? Was droht bei Missachtung?

Viele Zuwiderhandlungen in der Luftfahrt werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Nicht so bei ED-R Verstößen. Nach § 62 LuftVG handelt es sich hier um eine Straftat, also ein erhebliches Vergehen. Geahndet wird so was immer mit einer empfindlichen Geldstrafe. Es können aber auch bis zu zwei Jahre Gefängnis verhängt werden.

Von dieser Stadt gibt es so gut wie keine Luftaufnahmen. Was liegt also näher, als näher ran fliegen und welche machen. Zugegeben die öden Flächen im Hintergrund wird man nicht überfliegen. Das ist militärisches Übungsgelände und ist nicht zu übersehen. 

Auch wenn "die " noch so krumm schießen, über der Stadt sollte  man nicht gefährdet sein. Ein teuerer Irrtum in jeder Hinsicht!

Also schön Abstand halten und das Tele benutzen.

Ein genauer Blick in die ICAO-Karte belegt eindeutig: Die Stadt Auerbach liegt voll in der  Flugbeschränkungszone ED-R 136 des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr. 

Sehen von oben schon beeindruckend aus und ein Flug durch die Dampfwolke über dem Kühlturm ist schon was Besonderes. Das konnte man früher machen. Heute ist deutlicher vertikaler und horizontaler Abstand um Atomkraftwerke angesagt.

Kann der Pilot Fahrlässigkeit geltend machen, kommt er mit 6 Monaten Knast davon. Aber immerhin noch 180 Tagessätze an Geldstrafe können leicht ein halben Jahreseinkommen ausmachen. Doch so eine Fahrlässigkeit gibt es in der Praxis eigentlich nicht. Schlechtes Wetter - das muss der Pilot bei seiner Flugplanung schon einbeziehen. Wer da die Orientierung verliert, ist eben selber schuld.

Einzige Konsequenz: Bei der Planung von Überlandflügen - besonders mit "motorlosem Fluggerät" - genau den Flugweg studieren. Ein Dummkopf, der seinen Flug für einen Wettbewerb auch noch einreicht, obwohl waypoints genau in Flugbeschränkungsgebieten liegen.

Mehr theoretisch ist die Möglichkeit, sich über die zuständige FIS per Funk eine Freigabe zu holen. Als Ultraleichter können Sie sich die Mühe gleich sparen. Aussichtslos!

Siehe dazu auch das Thema: Notlandung - überall erlaubt?

Juli 2008