| Wer nimmt nicht gern
mal einen Freund im Ultraleicht mit? Oder hat sogar mal einen
Passagier, der sich an den Spritkosten beteiligt? Was bei so
einem Beförderungsvertrag alles zu beachten ist, kann im Thema
"Passagierhaftpflicht"
nachgelesen werden. Hier soll erläutert werden, über was muss
ich den Mitflieger aufklären, damit mich "im Fall des
Falles" keine Fahrlässigkeit trifft?
Gerichte haben in Fällen von
Klagen entschieden, dass der Fluggast sich der allgemeinen
Risiken bewusst ist, wenn er in ein Flugzeug steigt. Der
Hinweis, dass in seltenen Fällen der Motor ausfallen und es zu
einer Notlandung kommen kann, erübrigt sich also. Genauso der
Hinweis, dass bei der Landung ein Reifen platzen und es zu
Schlingerbewegungen kommen könnte.
Allgemein gilt der Standpunkt: Es
kann nicht vor allen Unfallmöglichkeiten gewarnt und
Verhaltensweisen dabei einstudiert werden. Anders sieht die
Sache bei gerätetypischen Besonderheiten aus.
Man muss den Passagier, sofern es
sich um einen "Fußgänger" handelt, schon deutlich
darauf hinweisen, dass er nicht eigenständig irgendwelche Schalter
zu betätigen hat, dass er im Stand nicht am Propeller drehen
darf ("Oh, geht der aber schwer rum!"). Wenn dann
eventuell die Zündung ein ist ... Die Folgen kann sich jeder
selbst ausdenken.
Besonders wichtig erscheint mir
der Hinweis, dass nicht an Laschen, roten Hebeln etc.
herummanipuliert werden darf. Zu schnell ist das Rettungssystem
ausgelöst. Am Boden kostet das zwar nur eine Stange Geld, aber
was ist in der Luft, wenn der Mitflieger bei einem kleinen
Thermiklupfer aus Angst sich am Auslöser für den Fallschirm
festhält?
Beim Ein/Aussteigen ist
dem Passagier deutlich zu zeigen, wohin er zu treten hat, um
keine Schäden zu verursachen. Wenn er sich bei den Verrenkungen
einen "Hexenschuss" holt, können Sie als Pilot sicher
nicht belangt werden.
Als Flugzeugführer sind Sie
dafür verantwortlich, dass sich ihr Mitflieger ordnungsgemäß
anschnallt ist, den Helm aufsetzt und auch das Kinnband
schließt, dass bei Dreiachsern die Tür rechts ordentlich
zugemacht ist und nicht Fotoapparate lose in der Hand gehalten
werden. Sicherungsschnur!
Der deutliche Hinweis, dass es
bei strahlendem Sonnenschein durchaus etwas turbulenter in der
Luft zugeht, schadet nicht und man im Fall von Übelkeit
nicht sofort wieder runter kann. Übergebene Reste der letzten
Mahlzeit werden Sie aber wohl selbst entfernen müssen, wenn sie
nicht eine große Spuktüte zur Verfügung stellen. Im Trike
allerdings wohl kaum möglich. Aber vielleicht ist es der
Ehefrau des Mitfliegers peinlich, wenn ihr Macho den Helm und
den Sitz vollgekotzt hat und putzt, wie selbst erlebt, wieder
alles "picco bello" sauber.
Ach ja, das Gewicht! Seien
Sie so indiskret und fragen nach den Kilos, wenn Ihnen der
Mitflieger allzu gewichtig erscheint. Die zulässige Abflugmasse
dürfen Sie auf keinem Fall überschreiten. Bei Dreiachsern ist
das nur allzu schnell der Fall.
Genaue Gesetzesvorgaben gibt es
nicht, aber es schadet in keinem Fall, einen Hinweis mehr zu
geben um rechtliche Folgen zu vermeiden. |