Thema des Monats (bisherige Themen)
Wofür haftet ein Flugschüler?
| Anfänger machen viel kaputt.
Aus Fehlern lernen ist ganz schön, aber wenn die Fehler richtig ins Geld
gehen, erhebt sich die Frage: Wer zahlt den Schaden?
Nun sind Fluggeräte recht sensible Apparate. Selbst ein kleiner Schaden, jedenfalls für den Laien, geht ob der hohen Ersatzteilpreise schnell an die finanzielle Schmerzgrenze. Kann sich der Flugschüler absichern, damit er nicht zu seinen Ausbildungskosten am Ende noch einen Tausender an Wiedergutmachung drauflegen muss? Zunächst gilt: Der allgemeine zivilrechtliche Grundsatz, wonach jeder, der Eigentum eines anderen beschädigt, verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen, ist im Bereich der Schulungsverhältnisse nur eingeschränkt anwendbar. Verursacht ein Flugschüler vorsätzlich einen Schaden, so haftet er dafür. Beispiel: Voller Wut tritt er gegen die Trapezseitenstange eines Hängegleiters. Keineswegs muss er das verbogene Alurohr bezahlen, weil seine Landung am Übungshang misslang. Für Fahrlässigkeit gelten jedoch andere Maßstäbe. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, grob fahrlässig sogar, wenn er das in besonders schwerem Maße tut. Missachtet er die eindeutige Anweisung des Lehrers (Abbauen, weil starker Wind aufkommt, der Schüler macht aber erst mal eine Zigarettenpause), muss der Schaden ersetzt werden.
Interessant ist aber generell was im Ausbildungsvertrag steht, was der Schüler unterschrieben hat. Vorneweg: Nicht alles was dort steht ist rechtmäßig. Dort steht z. B.: Der Schüler ist der Schule für jeden Schaden ersatzpflichtig, den er schuldhaft herbeigeführt hat. Angenommen, die Abschlusslandung mit dem UL bei immer stärker werdendem Seitenwind ist so hart ausgefallen, dass das Fahrwerk beschädigt worden ist. Klar, schuld ist der Schüler, weil der nicht richtig abgefangen hat, obwohl er das schon vorher bei 10 Landungen richtig gemacht hat. So einfach ist die Sache nicht. Zwar geht der Schaden auf das Unvermögen des Schülers zurück, doch ist dieser (noch) nicht im Besitz einer Lizenz. Also ist der Fluglehrer, auch am Boden, verantwortlicher Luftfahrzeugführer. Er hätte die Pflicht gehabt, die Landeübungen hier rechtzeitig abzubrechen oder ein Durchstartmanöver über Funk anzuordnen. Gar nicht so selten werden Schüler unter Druck gesetzt, den Betrag des Selbstbehaltes (Versicherung greift erst bei Schäden ab 1000 Euro) zu zahlen. Erst einmal gezahlt, sind Rückforderungen problematisch. Der Fluglehrer (Flugschule) kann ruhig drohen: Auflösung des Ausbildungsvertrages, gerichtliche Forderungen, Meldung der Polizei oder Luftamt. Das sind rechtlich allesamt Luftnummern. Solange Sie nicht grob fahrlässig oder gar absichtlich einen Schaden herbeigeführt haben, brauchen Sie keinen Cent begleichen. |