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Die Sache mit dem Flugfunk

Funken ist heute kein Luxus mehr von Technikfreaks.  Kleine Handfunkgeräte erlauben das Quasseln schon im Kindesalter. Eine ganz andere Sache aber stellt der Flugfunk dar. Wer hier aktiv sein will, muss eine Reihe von Vorgaben beachten und erfüllen.

Was ist überhaupt Flugfunk?

Dem zivilen Flugfunk ist der Frequenzbereich von 117.975 bis 137.00 MHz, also ein UKW-Bereich zugeteilt. Er gilt weltweit. Militärs ist das Frequenzband von 136 - 144 MHz zugeordnet und die Sprache kann verschlüsselt gesendet werden. Der Kanalabstand beträgt 25 Hz, so dass 750 verschiedene Kanäle zur Verfügung stehen. Es gibt bereits  Flugfunkgeräte, welche einen Frequenzabstand von nur mehr 8,33 MHz haben. Sie werden z. Z. nur im oberen Luftraum eingesetzt. Ein Einsatz für den allgemeinen Funkverkehr würde die "alten", bisherigen Geräte zu teurem Schrott werden lassen. Deshalb stoßen derartige Bestrebungen auf massiven Widerstand der Hobbyflieger.

Flugfunk ist amplitudenmoduliert. Das bedeutet, dass immer auf einer Frequenz gesendet und empfangen wird. Man kann also nur entweder sprechen oder hören, beides gleichzeitig (wie telefonieren!) ist nicht möglich.

Wozu dient Flugfunk?

Flugfunk dient der Kommunikation zwischen Piloten, Piloten und Bodenstellen (Flugplatz). Dabei werden ausschließlich flugrelevante Informationen übermittelt. Es herrscht strenge Funkdisziplin. Privatgespräche sind schlicht verboten.

Wer darf "flugfunken"?

Am Flugfunk teilnehmen darf nur, wer eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt hat. Das Abhören von Flugfunk ist aber von Jedermann erlaubt. Die Informationen sind kein Geheimnis. Der Laie darf hier nur nicht die Sprechfunktaste drücken, also aktiv am Funkverkehr teilnehmen.

Welche Lizenzen gibt es?

Es gibt drei Sprechfunkzeugnisse für den Flugfunkdienst:
1. Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis II  - Damit darf man in Deutschland am Flugfunkdienst bei Flügen nach Sichtflugregeln    teilnehmen. 

2. Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis I  - Damit darf man weltweit am Flugfunkdienst bei Flügen nach Sichtflugregeln teilnehmen. Man beherrscht zusätzlich die englischen Sprechgruppen.

3. Allgemeines Sprechfunkzeugnis  - Das ist die höchste Stufe und erlaubt Flugfunk auch bei Flügen nach Instrumentenflugregeln. Für UL-Piloten nicht relevant!

Eine Sonderform gilt in Deutschland für UL-Piloten. Sie können das Sprechfunkzeugnis auch im Rahmen ihrer UL-Theorie erwerben. Dieses abgespeckte Sprechfunkzeugnis erlaubt allerdings kein Funken in kontrollierten Lufträumen. Man darf also ein Flugfunkgerät betreiben, am Flugfunk auf Flugplätzen (UL, Sonderlandplätze bis Luftlandeplätze) teilnehmen, wenn keine Kontrollzone vorhanden ist. Eine spürbare Einschränkung, mit der jedoch die meisten Trike- und Fußstartpiloten leben können. Sinnvoll, denn mit der Schmalspurausbildung kann man tatsachlich nicht richtig funken, beherrscht die Sprechgruppen wirklich nur rudimentär.

Mit was darf man "flugfunken"?

Die Geräte müssen amtlich zugelassen sein ( Das macht die DFS) und eine entsprechende Kennzeichnung (Zulassungsnummer) haben. Irgendwelche "nur für das Ausland" bestimmte Geräte können dem Nutzer teuer zu stehen kommen. Ein unerlaubter Eingriff in den Flugfunkverkehr ist eine Straftat und wird mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet. Für UL-Piloten kommen praktisch Handfunkgeräte in Frage. Festeingebaute Flugfunkgeräte, wie man sie in E-Maschinen vorfindet spielen nicht nur preislich in einer ganz anderen Liga.

Wann braucht man ein Flugfunkgerät?

1. Drachen- und Gleitschirmflieger sowie Piloten mit leichten motorisierten Luftsportgeräten (Minimum, Trikes unter 120 kg) brauchen keinen Flugfunk. Der Betreiber eines Flugplatzes kann allerdings aus Sicherheitsgründen fordern, dass Flugfunk dabei ist.  Nochmal zur Klarstellung: Mit einem Minimum etc. auf einem reinen UL-Platz  braucht man keinen Flugfunk, will man aber auf Flugplätzen starten ist einer Pflicht.

2. Bei Trikes, Dreiachser und Gyrokopter ist Flugfunk in der Grundausstattung Vorschrift.

ICOM A 20

ICOM  A 24


Wie sieht die Ausbildung aus?

Was ist beim Betreib eines Flugfunkgerätes zu beachten?

 

Dazu ist ein weiteres Thema vorgesehen.

 

Praktisch ohne Alternative: die Geräte  ICOM. Diese sind für den mobilen Flugfunk zugelassen, also auch in ULs, wo ein fester Einbau in vielen Fällen technisch gar nicht möglich ist. (Motorschirme!)

Auf Funknavigation kann jeder UL-Pilot getrost verzichten. Wozu gibt es ein GPS? Deshalb dürfte die Wahl auf das rund 100 € billigere ICOM  A6 fallen. Es kostet rund 350 €.

Auf dem Gebrauchtmarkt noch vielfach erhältlich das " "Urmodel"  A 20. Der Verfasser nutzt das Gerät nun schon über 20 Jahre. Robust, zuverlässig, funktionell! Nur der Akku musste mal ausgewechselt werden. Siehe dazu dieses Thema .