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Die 120 Kilo-Klasse

motorisierte leichte Luftsportgeräte

Die gesetzliche Definition grenzt nach LuftVZO § 1 Abs. 4 die Geräte folgendermaßen ab:

Ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte ohne Motor oder mit einem nicht fest mit dem Luftfahrzeug verbundenen Motor und mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 kg einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät.


Der DULV lässt hier sehr unterschiedliche Typen zu, nämlich:

Motorschirme mit Rucksackmotor und Motorschirme mit Trikeversion  Aus Gewichtsgründen sind die Trikes allesamt Einsitzer. Ein leitungsfähiger Motor würde die 120 kg weit übersteigen. Wohl aber gibt es Systeme mit Rucksackmotoren für zwei Personen.

Fußstart-UL  Hier sind nur wenige Modelle am Markt. In erster Linie ist dies der Mosquito und der Raven, sowie der Doodle Bug. Sie sind echt fußstartfähig, ja müssen per Laufstart in die Luft gebracht werden.

Minimums  Hier ist v. a. das Schwarze-Minimum gemeint. Theoretisch ist es zwar auch fußstartfähig, aber in der Praxis wird aus Sicherheitsgründen ausschließlich der Rollstart gemacht. Als weitere Systeme sind das Minifly und das Nagl-System auf dem Markt.

Leichte Trikes Hierbei handelt es sich um richtige Trikes mit einer Hängegleiterfläche. Aus Gewichtsgründen ausschließlich Einsitzer.

Minimums bieten viel fürs Geld: problemloser Rollstart und Landung, echtes Drachenflugfeeling, geringer Spritverbrauch

Voraussetzungen zur Nutzung - Lizenzen

Für alle diese Geräte wird eine UL-Lizenz gefordert.

Die theoretische  Ausbildung ist im Prinzip die gleiche wie für ein Trike oder einen Dreiachser. 60 Std. Unterricht und Prüfung in Navigation, Luftrecht, Meteorologie, Technik, Flugfunk, Verhalten in besonderen Fällen, menschliches Leistungsvermögen in einer Flugschule. Hat man den beschränkten Luftfahrerschein (A-Schein) reduziert sich die Theorieausbildung auf 40 Std. Bei Nachweis des BZF /Flugfunkberechtigung wird das Fach Funk erlassen. Wer den B-Schein hat, benötigt nur mehr 30 Theoriestunden.

Praktische Ausbildung: Für Fußstart- und Minimumsysteme muss man schon unmotorisiert fliegen können. Das heißt: Mindestens den Lernausweis fürs Drachenfliegen. Sinnvoll ist aber der A-Schein.

Auch für die Gleitschirmsysteme empfiehlt sich der A-Schein, die Ausbildung mit einem Doppler-Motorgurt wird kaum eine Flugschule mit einem "Fußgänger" (absoluter Neuling) machen.

Die Trikeausbildung wird man mit einem Doppelsitzer absolvieren. Wer es damit bis zum Alleinflug geschafft hat, kann leicht auf die Einsitzer umsteigen. Sie fliegen sich ohnehin um einiges leichter (langsamer) als die großen Trikes.

Was brauche ich sonst noch?

Natürlich ein entsprechendes Gerät, Helm ... und einen UL-Platz oder Flugplatz mit UL-Zulassung in der Nähe. Zwar läuft 2007 ein Erprobungsprogramm, das den Flugplatzzwang aufhebt, doch bis das allgemein gültig wird kann noch dauern - wenn überhaupt!

Eine Halter-Haftpflichtversicherung

Was ich nicht brauche

Ein flugärztliches Zeugnis Kat. II   Diese, nicht nur finanzielle, Hürde fällt weg. Natürlich sollten Sie so vernünftig sein, nur bei "bester Gesundheit" zum Fliegen zu gehen. Denn flugtauglich müssen Sie sein, Sie müssen nur dafür keinen schriftlichen, ärztlichen Beweis mit sich führen.

eine Verkehrszulassung für das Gerät und damit ein Kennzeichen

einen Jahresnachprüfer für den jährlichen Check. Die Nachprüfung darf man selbst nach Angaben des Herstellers durchführen. Für technische Laien empfiehlt es sich aber dringenst eine technisch versierte Person, oder eben eine JNP zu beauftragen.

Diese auf den ersten Blick eher unscheinbaren Erleichterungen werden sich in der Praxis als erheblich herausstellen. Leichte Luftsportgeräte sind im Unterhalt wesentlich kostengünstiger. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass man sich nicht mit Trikes oder gar Dreiachsern messen darf. Es sind Geräte für die Schönwetter-Fliegerei. Aber gerade da liegt doch der Reiz: Einfach und preiswert und bei Starkwind und Regen gibt es besseres als Fliegen.

Vielleicht geht es wieder zum Einfachen zurück, eben zum Ultraleichtfliegen, mit Geräten, die man schnell zerlegen, in einem Auto transportieren und allein wieder aufbauen kann. Und die nicht ab 50.000 € kosten, sondern um die 10.000.

Welche Geräte konkret in die 120 kg Klasse fallen können sie unter diesem Link einsehen.