| Die gesetzliche
Definition grenzt nach LuftVZO § 1 Abs. 4 die Geräte
folgendermaßen ab:
Ein-
oder zweisitzige Luftsportgeräte ohne Motor oder mit einem
nicht fest mit dem Luftfahrzeug verbundenen Motor und mit einer
höchstzulässigen Leermasse von 120 kg einschließlich Gurtzeug
und Rettungsgerät.
Der DULV lässt hier sehr unterschiedliche Typen zu, nämlich:
Motorschirme mit Rucksackmotor
und Motorschirme mit Trikeversion Aus
Gewichtsgründen sind die Trikes allesamt Einsitzer. Ein
leitungsfähiger Motor würde die 120 kg weit übersteigen. Wohl
aber gibt es Systeme mit Rucksackmotoren für zwei Personen.
Fußstart-UL Hier
sind nur wenige Modelle am Markt. In erster Linie ist dies der
Mosquito und der Raven, sowie der Doodle Bug. Sie sind echt
fußstartfähig, ja müssen per Laufstart in die Luft gebracht
werden.
Minimums Hier ist v.
a. das Schwarze-Minimum gemeint. Theoretisch ist es zwar auch
fußstartfähig, aber in der Praxis wird aus Sicherheitsgründen
ausschließlich der Rollstart gemacht. Als weitere Systeme sind
das Minifly und das Nagl-System auf dem Markt.
Leichte Trikes Hierbei
handelt es sich um richtige Trikes mit einer
Hängegleiterfläche. Aus Gewichtsgründen ausschließlich
Einsitzer.

Minimums
bieten viel fürs Geld: problemloser Rollstart und Landung,
echtes Drachenflugfeeling, geringer Spritverbrauch
Voraussetzungen
zur Nutzung - Lizenzen
Für alle diese Geräte wird eine
UL-Lizenz gefordert.
Die theoretische
Ausbildung ist im Prinzip die gleiche wie für ein Trike
oder einen Dreiachser. 60 Std. Unterricht und Prüfung in
Navigation, Luftrecht, Meteorologie, Technik, Flugfunk,
Verhalten in besonderen Fällen, menschliches Leistungsvermögen
in einer Flugschule. Hat man den beschränkten Luftfahrerschein
(A-Schein) reduziert sich die Theorieausbildung auf 40 Std. Bei
Nachweis des BZF /Flugfunkberechtigung wird das Fach Funk
erlassen. Wer den B-Schein hat, benötigt nur mehr 30
Theoriestunden.
Praktische
Ausbildung: Für Fußstart- und Minimumsysteme muss man
schon unmotorisiert fliegen können. Das heißt: Mindestens den
Lernausweis fürs Drachenfliegen. Sinnvoll ist aber der
A-Schein.
Auch für die
Gleitschirmsysteme empfiehlt sich der A-Schein, die Ausbildung
mit einem Doppler-Motorgurt wird kaum eine Flugschule mit einem
"Fußgänger" (absoluter Neuling) machen.
Die
Trikeausbildung wird man mit einem Doppelsitzer absolvieren. Wer
es damit bis zum Alleinflug geschafft hat, kann leicht auf die
Einsitzer umsteigen. Sie fliegen sich ohnehin um einiges
leichter (langsamer) als die großen Trikes.
Was
brauche ich sonst noch?
Natürlich ein
entsprechendes Gerät, Helm ... und einen UL-Platz oder
Flugplatz mit UL-Zulassung in der Nähe. Zwar läuft 2007 ein
Erprobungsprogramm, das den Flugplatzzwang aufhebt, doch bis das
allgemein gültig wird kann noch dauern - wenn überhaupt!
Eine
Halter-Haftpflichtversicherung
Was
ich nicht brauche
Ein
flugärztliches Zeugnis Kat. II Diese, nicht nur
finanzielle, Hürde fällt weg. Natürlich sollten Sie so
vernünftig sein, nur bei "bester Gesundheit" zum
Fliegen zu gehen. Denn flugtauglich müssen Sie sein, Sie
müssen nur dafür keinen schriftlichen, ärztlichen Beweis mit
sich führen.
eine
Verkehrszulassung für das Gerät und damit ein Kennzeichen
einen
Jahresnachprüfer für den jährlichen Check. Die Nachprüfung
darf man selbst nach Angaben des Herstellers durchführen. Für
technische Laien empfiehlt es sich aber dringenst eine technisch
versierte Person, oder eben eine JNP zu beauftragen.
Diese auf den
ersten Blick eher unscheinbaren Erleichterungen werden sich in
der Praxis als erheblich herausstellen. Leichte Luftsportgeräte
sind im Unterhalt wesentlich kostengünstiger. Allerdings sollte
man sich bewusst sein, dass man sich nicht mit Trikes oder gar
Dreiachsern messen darf. Es sind Geräte für die
Schönwetter-Fliegerei. Aber gerade da liegt doch der Reiz:
Einfach und preiswert und bei Starkwind und Regen gibt es
besseres als Fliegen.
Vielleicht geht
es wieder zum Einfachen zurück, eben zum Ultraleichtfliegen,
mit Geräten, die man schnell zerlegen, in einem Auto
transportieren und allein wieder aufbauen kann. Und die nicht ab
50.000 € kosten, sondern um die 10.000.
Welche Geräte konkret in die 120
kg Klasse fallen können sie unter diesem Link
einsehen.
|